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Aktuelle Immobilien-News
Finanzschmied e.K.
Burgfreiheit 27
41199 Mönchengladbach
Öffnungszeiten
Montag – Freitag:
10:00 – 13:00
14:00 – 19:00
Samstag:
12:00 – 15:00
Termine nach Vereinbarung.
Gerne können Sie uns Ihr Vorhaben auch telefonisch erläutern.
Für eine zügige Bearbeitung werden Ihre Angaben benötigt.
Selbstverständlich werden diese DSGVO-konform behandelt und geschützt.
Bis zum 31.03.2021 können Sie sich noch das Baukindergeld sichern!
Das Baukindergeld ist ein staatliches Fördermittel, welches Familien mit Kindern beim Kauf oder Bau einer Immobilie erhalten. Pro Kind beträgt der Zuschuss 12.000€, verteilt auf 10 Jahre. Jedoch gibt es noch weitere Voraussetzungen, die noch zu beachten sind.
Voraussetzungen:
Jahresdurchschnitt für jedes weitere Kind:
Antragsteller Einkommen | 90.000€ |
Ab dem 2. Kind (Freibetrag) zusätzlich | 15.000€ |
Insgesamt | 105.000€ |
Bei Einreichung in 2021, sind die Jahre 2019 und 2018 einzureichen. Das zu versteuernde jährliche Haushalteinkommen darf in den letzten zwei Kalenderjahren nicht mehr als 120.000€ Jahresdurchschnitt betragen, um für das Fördermittel zulässig zu sein.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Welche Unterlagen sind für den Antrag wichtig?
Den Zuschuss beantragen Sie online im KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal). Eine Kombination mit weiteren KfW-Fördermitteln ist ebenfalls möglich.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantragung des Baukindergeldes sowie Beratung zu weiteren staatlichen Fördermitteln. Rufen Sie uns gerne an!
Beitrag vom 15.02.2021
Wie wird die Maklerprovision berechnet und was gibt es zu beachten?
Nach einem Immobilienverkauf erhält der Makler sein Verdienst in Form einer Provision. Die Provision wird nun mit dem neuen Gesetz auf Käufer und Verkäufer halbiert. Für die Höhe der Provision gibt es noch keinen festen Satz, jedoch liegt es in Nordrhein-Westfalen in der Regel zwischen 3,57-7,14% inkl. MwSt. Die Maklerprovision wird mit dem Kaufpreis des Objektes berechnet. Die neue Regelung trifft jedoch nicht bei allen Immobilienkäufen zu. Die Voraussetzungen finden Sie unten.
Beispiel: Bei einem Provisionssatz von 3,57% und einem Kaufpreis von 300.000€ beträgt die Provision von 14.280€.
Maklerprovision für Nordrhein-Westfalen:
Bundesland | Nordrhein-Westfalen |
Maklerprovision in Prozent insgesamt | 3,57 – 7,14% |
Anteil Verkäufer | 1,78 – 3,57% |
Anteil Käufer | 1,78 – 3,57% |
Betroffen sind ausschließlich eigengenutzte Immobilien, wie zum Beispiel Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen. Das Gesetz bringt noch einige wichtige Ergänzungen:
Sind diese Anforderungen erfüllt, so gilt die neue Regelung zum Schutz des Käufers.
Der Verkäufer muss ab 2021 nachweisen, dass er seinen Anteil an der Provision bezahlt hat. Als Nachweis kann ein Kontoauszug hinterlegt werden. Die Bestätigung einer Einzahlung kann auch vom Makler selbst erteilt werden. Beim Kauf einer Immobilie wird insbesondere der Verbraucher durch die Gesetzesänderung befreit. Denn im Idealfall müssen private Käufer künftig weniger Nebenkosten tragen, wenn die neue Regelung greifen.
Sie möchten über weitere Neuerungen und Regelungen bei einem Immobilienkauf erfahren? Bei Fragen rund um die Themen Baufinanzierung & Immobilien stehen wir Ihnen gerne zur Seite.